Kapitel I der Charta der Vereinten Nationen

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Das Kapitel I der Charta der Vereinten Nationen enthält in Artikel 1 und 2 die Ziele und Grundsätze (purposes and principles) der Vereinten Nationen (VN).

Die VN definieren im ersten Artikel die Ziele Weltfrieden und internationale Sicherheit, Schaffung und Stärkung von freundschaftlichen zwischenstaatlichen Beziehungen und Kooperationen wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art sowie der Stärkung der Menschenrechte.

Im zweiten Artikel wird die Gleichheit aller Staaten festgelegt und die Lösung von zwischenstaatlichen Konflikten mit friedlichen Mitteln verlangt. Die territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit jeden anderen Staates ist zu respektieren. Die Androhung oder Anwendung von Gewalt, sowie die Unterstützung von Aktivitäten gegen ein anderes Land sind klar verboten.  

Das Gewaltverbot ist eine deutliche Erweiterung des Briand-Kellogg-Pakts, der seit 1928 jeden Angriffskrieg völkerrechtlich ächtet.