Konsens

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Der Konsens bedeutet die übereinstimmende Meinung von Personen zu einer bestimmten Frage ohne verdeckten oder offenen Widerspruch.

Herkunft[Bearbeiten]

Das Wort Konsens wurde in der Kanzleisprache im 15. Jahrhundert aus lat. cōnsēnsus im Sinne von ‚Überein-, Zustimmung‘ entlehnt. Cōnsēnsus gehört zu lat. cōnsentīre, das ‚zusammen-, überein-, zustimmen‘ bedeutet.

In amtlichen, meist von Gerichten geführten Konsensbüchern (siehe Amtsbuch) wurden beglaubigte Schulden und dinglichen Lasten eingetragen. In Konsensbriefen gab der Landesherr seine Zustimmung zu bestimmten Akten, z. B. dem Verkauf von Lehen. Die Gebühren bezeichnete man als Konsensgeld.

Den Titel Consensus tragen jene historischen Urkunden und Schriften, in denen eine erzielte Übereinstimmung zwischen protestantischen Konfessionen dokumentiert ist.

Quellen[Bearbeiten]

  • Bernd Sahler et al.: Konsens. Handbuch zur gewaltfreien Entscheidungsfindung. Werkstatt für gewaltfreie Aktion Baden, Freiburg 2004, ISBN 3-930010-07-0.