Konzil

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Ein Konzil (von concilium „Rat, Zusammenkunft“) oder eine Synode (von gr. sýnodos „Treffen‚ Zusammenkunft“) ist eine Versammlung einer Kirche, bei der in der Regel die bischöflichen Gewalten, Lehre, Leitung und Heiligung besprochen werden.

Ein stimmberechtigter Teilnehmer wird als Konzilsvater oder Synodale(r) bezeichnet.

Die lateinische und griechische Bezeichnung werden in ihrer ursprünglichen Form meist synonym verwendet. Später entwickelte sich in der Westkirche eine Differenzierung zwischen dem Konzil als Versammlung aller Bischöfe einer Kirche (Zweites Vatikanisches Konzil, Partikularkonzil) und der eher regional oder thematisch ausgerichteten Synode (Würzburger Synode, Diözesansynode). In den nicht-römischen Kirchen sprach man von einer Ökumenischen Synode, wenn sie überregional war und (möglichst) alle Bischöfe der Christenheit umfasste. In den slawischen Kirchen hatte sich die maskuline Form „der Synod“ durchgesetzt (Heiliger Synod).

Die Liste von Konzilien und Synoden enthält eine Auflistung weiterer Konzile und Synoden.

Nach der Theorie des Konziliarismus können die Entscheidungen der Konzilien unter bestimmten Voraussetzungen höchste Autorität beanspruchen, der sich der vorsitzende Bischof oder Patriarch (in Rom der Papst) beugen muss. Als Bedingung dafür gilt, dass ein Konzil formal korrekt einberufen sein und die ganze Christenheit repräsentieren muss.