Kraftrad

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Als Kraftrad (und zudem kurz Krad) wird – besonders im Militär-Bereich – ein zweirädriges Motorrad und seltener (auch dreirädrig) mit Beiwagen (dann als Beiwagenkrad) bezeichnet.

Unterbegriffe[Bearbeiten]

Weitere Unterbegriffe, hauptsächlich im nicht-militärischen oder auch sogenannten zivilen Bereich.

Siehe auch[Bearbeiten]