Kraftrad
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Als Kraftrad (und zudem kurz Krad) wird – besonders im Militär-Bereich – ein zweirädriges Motorrad und seltener (auch dreirädrig) mit Beiwagen (dann als Beiwagenkrad) bezeichnet.
Unterbegriffe[Bearbeiten]
Weitere Unterbegriffe, hauptsächlich im nicht-militärischen oder auch sogenannten zivilen Bereich.
- Elektrokraftrad
- Gleiskraftrad – hauptsächlich im eigentlichen Sinne eines ursprünglich umgebauten (Zweirad-)Kraftrades und zudem eben auch im übertragenen Sinne auf vierrädrige Kleinfahrzeuge, siehe auch unter DR-Gleiskraftrad GKR Typ 1
- Kleinkraftrad
- Leichtkraftrad
Siehe auch[Bearbeiten]
- Elektrisches Kraftrad von Kravogl – ein historischer Elektromotor
- Fahrrad mit Hilfsmotor
- Motorrad
- Leichtmotorrad
- Motorroller
- Motordreirad