Lübecker Bucht

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Die Lübecker Bucht ist eine Meeresbucht der Ostsee, die vollständig zu Deutschland gehört. Als Teil der Mecklenburger Bucht bildet sie die „südwestliche Ecke“ der Ostsee. Sie wird nach Nordosten durch eine Linie vom „Dahmeshöved“ bei Kellenhusen zum „Großklützhöved“ bei Boltenhagen begrenzt.

Geographie[Bearbeiten]

An der südwestlichen Spitze der Lübecker Bucht mündet in Lübeck-Travemünde die Trave. Nach Osten wird die Bucht begrenzt durch den Klützer Winkel. Angrenzende Bundesländer sind Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. In der Bucht, etwa vor Grömitz, liegt die Untiefe Walkyriengrund.

Die Berufsschifffahrt benutzt in der Lübecker Bucht hauptsächlich den Lübeck-Gedser-Weg zur Kadetrinne in Richtung östliche Ostsee.

Die Hoheitsrechte an der Trave und der Lübecker Bucht waren zwischen Lübeck und Mecklenburg-Schwerin (sowie Mecklenburg-Strelitz) seit dem Barbarossa-Privileg (1188) streitig. Für den Uferverlauf der Trave wurde der Streit am 21.06.1890 vom Reichsgericht entschieden. Die Fischereigrenzen und Hoheitsrechte Lübecks im Bereich der Travemünder Reede blieben bis zur Entscheidung des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich vom 07.07.1928 (Lübecker-Bucht-Fall) zwischen beiden Ländern streitig. Das Reichsgericht folgte in dieser Entscheidung ein weiteres Mal den Lübecker Argumenten, die von dem Historiker Fritz Rörig vertreten wurden. Die äußere Grenze der Reede bildet danach eine gedachte Linie von der Mündung der Harkenbäk bei Harkensee zum Turm auf dem Gömnitzer Berg. Zur Niendorfer Bucht endet die Reede bei einer im rechten Winkel von dieser seewärtigen Grenze auf einen landseitigen Grenzpfahl am Brodtener Ufer zulaufenden Linie.