Landesorganisationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
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Das Landesorganisationsgesetz (vollständig: Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung – 'LOG NRW' –) des Landes Nordrhein-Westfalen regelt die Organisation der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung.
Unter anderem bestimmt es die Einteilung, Zuständigkeiten und Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden.
Das Gesetz wurde am 10.07.1962 erlassen und wurde seither 34 mal geändert.