Lustschloss

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Als Lustschloss (frz. Maison de plaisance, was sowohl „Landhaus“ als auch frei übersetzt „Lusthaus“, von plaisir: „Lust“, „Freude“, „Vergnügen“, bedeutet) bezeichnet man ein kleines Schloss zumeist fürstlicher Bauherren, das dem privaten Vergnügen diente und abseits von Hofzeremoniell und Staatspflichten in der Freizeit bewohnt oder besucht wurde und sich meist in der Nähe größerer Residenzen befand.