Minderstadt

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Eine Minderstadt ist in der Siedlungsgeographie eine Kategorie von Orten mit eingeschränktem Stadtrecht. Das wichtigste Recht einer Minderstadt war das Marktrecht, damit verbunden waren wirtschaftliche Vorteile für die Bewohner des Ortes, z.B. die Handwerker. Minderstädte hatten eine wichtige Versorgungsfunktion für das Umland, sie waren die zentralen Orte der untersten Ebene. Sie finden sich häufig in dünn besiedelten Gebieten, wo der Weg zum Markt in der nächsten Stadt für die Bauern zu weit war.

Viele Minderstädte wurden im 13. und 14. Jahrhundert in der Nähe einer Burg gegründet. Diese bot Schutz und garantierte den störungsfreien Handel. Zugleich konnten auch die Burgbewohner leichter versorgt werden.

Bezeichnungen, die auf eine Minderstadt hindeuten, haben historischen Charakter, werden aber noch in einigen deutschen Bundesländern und in Nachbarstaaten verwendet. So finden sich vergleichbare Formen von Kleinstädten mit Marktrechten auch in Skandinavien und England.

Zu unterscheiden ist Minderstadt und Titularstadt. Eine Titularstadt ist ein Ort, der nicht (mehr) alle Merkmale einer Stadt aufweist, aber berechtigt ist, den Titel Stadt zu führen.