Mineralwasser

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Mineralwasser ist nach der deutschen Mineral- und Tafelwasserverordnung bzw. der österreichischen Mineralwasser- und Quellwasserverordnung ein Grundwasser mit besonderen Eigenschaften. Seine Inhaltsstoffe dürfen nur unwesentlich schwanken. Es muss aus unterirdischen Wasservorkommen stammen und von „ursprünglicher Reinheit“ sein. Mineralwasser wird direkt am Gewinnungsort – einer Quelle oder einem Brunnen – abgefüllt. Es ist das einzige Lebensmittel, das erst nach amtlicher Anerkennung in den Verkehr gebracht werden darf.

Historische Bezeichnung ohne gesetzliche Normierung ist Sauerwasser, das genau wie Sauerbrunnen auch gleichzeitig die Mineralquelle eines solchen Mineralwassers bezeichnet. Die deutsche Mineralwasserindustrie unterscheidet „klassische“ Mineralwässer (auch „Classic“-Wässer genannt) mit viel Kohlensäure (ca. 7–8 g/l), „medium“ und „stille“ Wässer mit reduzierter Kohlensäure (4–5,5 g/l) und kohlensäurefreie Mineralwässer (weniger als 1 g/l).