Naturdenkmal

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Ein Naturdenkmal (abgekürzt: ND) ist ein natürlich entstandenes Landschaftselement, das unter Naturschutz gestellt ist. Es kann ein einzeln stehendes oder vorkommendes Gebilde wie eine Felsnadel oder ein einzeln stehender Baum sein, undefinierten Umfangs wie eine Höhle oder ein Gebiet oder Gebilde mit einer beschränkten Fläche und einer klaren Abgrenzung von seiner Umgebung wie ein Felsengarten oder eine Wiese; letztere werden als flächenhaftes Naturdenkmal oder Flächennaturdenkmal (abgekürzt: FND) bezeichnet.

Entstehung des Begriffs[Bearbeiten]

Alexander von Humboldt gilt als Schöpfer des Begriffs Naturdenkmal. In seiner zusammen mit Aimé Bonpland in französischer Sprache verfassten Beschreibung der Amerikareise, die sie 1799–1804 gemeinsam unternommen hatten, erscheint im ersten Band (1814) der Ausdruck monumens de la nature, der in der deutschen Übersetzung mit Naturdenkmale übersetzt wurde. Dennoch konnte der Begriff Naturdenkmal in Wörterbüchern oder Lexika vor 1900 nicht nachgewiesen werden.

Im Jahr 1900 publizierte der Botaniker Hugo Conwentz den ersten Band eines Forstbotanischen Merkbuchs mit dem Untertitel Nachweis der beachtenswerthen und zu schützenden urwüchsigen Sträucher, Bäume und Bestände im Königreich Preussen. In der Einleitung sprach er von den „Denkmälern der Natur“. In einer Denkschrift aus dem Jahr 1904 sprach Conwentz dann schon im Titel von „Naturdenkmälern“ (Die Gefährdung der Naturdenkmäler und Vorschläge zu ihrer Erhaltung) und erläuterte den Begriff genauer. 1906 wurde in Danzig die Staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen eingerichtet und somit der Begriff Naturdenkmalpflege in den Namen einer Behörde aufgenommen.