Niedersächsische Verfassung

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Die Niedersächsische Verfassung ist die Verfassung des Landes Niedersachsen. Sie ist seit dem 01.06.1993 in Kraft und ersetzte die Vorläufige Niedersächsische Verfassung aus dem Jahr 1951.

Artikel 1 Absatz 2 der Niedersächsischen Verfassung bestimmt, dass das Land Niedersachsen ein freiheitlicher, republikanischer, demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland ist sowie ein Teil der europäischen Völkergemeinschaft.

Geschichte[Bearbeiten]

Die Geschichte der niedersächsischen Landesverfassungen ist – im Unterschied zu derjenigen anderer Landesverfassungen – deutlich an die Entwicklung Deutschlands nach 1945 geknüpft.

Im Jahre 1951 wurde mit der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung (VNV) eine Übergangsverfassung verabschiedet, die die staatlichen Grundlagen in der Zeit bis zur Wiedervereinigung des zweigeteilten Deutschlands regelte. Da sich die Vorläufige Niedersächsische Verfassung auf das bereits 1949 geschaffene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beziehen konnte, verzichtete man – wie z. B. auch in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg – auf einen Grundrechtskatalog.

Die historischen Gegebenheiten wurden durch Art. 56 VNV berücksichtigt: „Die kulturellen und historischen Belange der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe sind durch Gesetzgebung und Verwaltung zu wahren und zu fördern.“

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 entfiel der Vorbehalt der Vorläufigkeit. Somit wurde auf der Grundlage der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung die neue Niedersächsische Verfassung von 1993 aufgebaut, der unter anderem Grundrechte und Staatsziele hinzugefügt wurden. Art. 72 NV übernimmt die Bestimmung des Art. 56 VNV.

Quellen[Bearbeiten]