Oberamtmann
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Der Titel Oberamtmann bezeichnet eine höhere Verwaltungsperson, die in verschiedenen deutschsprachigen Ländern einem Oberamt (oder heute Bezirk), einer höheren Verwaltungsbehörde, vorstand bzw. vorsteht.
Der Titel Oberamtmann bezeichnet eine höhere Verwaltungsperson, die in verschiedenen deutschsprachigen Ländern einem Oberamt (oder heute Bezirk), einer höheren Verwaltungsbehörde, vorstand bzw. vorsteht.