Patient

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Als Patient bzw. Patientin (aus lat. patiens, leidend, erduldend, von pati, leiden, erdulden) wird ein Mensch bezeichnet, der ärztliche Dienstleistungen oder Dienstleistungen anderer Personen, die eine Heilbehandlung durchführen, in Anspruch nimmt. Dabei kann es sich um die Vorbeugung, Feststellung oder medizinische Behandlung von Krankheiten oder Folgen eines Unfalls handeln. In der Tiermedizin wird der Ausdruck „Patient“ auf Tiere übertragen.

In einigen psychotherapeutischen Behandlungsverhältnissen wird der Begriff des Klienten (lat. cliens, der Schutzbefohlene) bevorzugt (z.B. in der klientenzentrierten Psychotherapie bzw. Gesprächstherapie), wenn auch für die kassenfinanzierte Psychotherapie in Deutschland der Begriff Patient vorgeschrieben ist.

Kranke und gesunde Patienten[Bearbeiten]

Patienten leiden häufig an einer Krankheit oder an den Folgen eines Unfalls. Es gibt aber auch gesunde Patienten. Dazu gehören Genesene, Schwangere, Lebendorganspender, Blutspender, Stammzellspender, Neugeborene, Impflinge, Empfänger von Präventionsleistungen und Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsvorsorge, Früherkennungsuntersuchungen, Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, Kindervorsorgeuntersuchungen oder Zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sowie Patienten, die sich einer medizinisch nicht indizierten Schönheitsoperation unterziehen.

Patient-Arzt-Beziehung[Bearbeiten]

Unter der Patient-Arzt-Beziehung versteht man die Beziehung zwischen einem Arzt oder Zahnarzt und dem Patienten, der sich vom Arzt beraten oder behandeln lässt. Wegen in der Regel großer Informations- und Kompetenzunterschiede ist die Beziehung asymmetrisch. Hierzu gehören das anamnestische und therapeutische Gespräch sowie Interaktionen bei der Diagnose oder bei therapeutischen Maßnahmen. Zu nichtärztlichen Therapeuten wie Psychologischen Psychotherapeuten, Psychologen, Heiltherapeuten, Heilpraktikern, Gesundheits- und Krankenpflegern besteht ein ähnlich gelagertes, enges Verhältnis.

Die jeweils sehr individuelle Patient-Arzt-Beziehung mit dem Dialog zwischen diesen beiden Polen (und dem Trialog, der als Dritten die Angehörigen einbezieht) kann entscheidend sein für die Art der Behandlung, für deren Verlauf und Erfolg (vgl. Sprechende Medizin). Die Patientenzufriedenheit ist ein Thema nicht nur der Medizin, sondern auch der Sozialforschung und der Medizinsoziologie.

Rechtsbeziehungen[Bearbeiten]

Zwischen dem Behandelnden und dem Patienten wird ausdrücklich oder mit Aufnahme der Behandlung ein Behandlungsvertrag geschlossen. Nach diesem schuldet der Behandelnde die ordnungsgemäße Durchführung der Behandlung nach dem zum Zeitpunkt der Behandlung gültigen wissenschaftlichen Standard, den Regeln der ärztlichen Kunst („Lege artis“), also seine professionellen Bemühungen um die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit oder um die Linderung von Leiden des Patienten, nicht aber den Erfolg der Behandlung. Wenn für die Kosten der Behandlung im Rahmen des Sozialgesetzbuchs (SGB V) die Gesetzliche Krankenversicherung aufkommt, so wird der Patient als Kassenpatient (richtiger: Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung) oder Allgemeinpatient bezeichnet. Dagegen wird als Privatpatient bezeichnet, wer nicht gesetzlich krankenversichert ist.