Pflichtjahr

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Das Pflichtjahr wurde 1938 von den Nationalsozialisten eingeführt. Es galt für alle Frauen unter 25 Jahren – sogenannte Pflichtjahrmädel/-mädchen – und verpflichtete sie zu einem Jahr Arbeit in der Land- und Hauswirtschaft. Es stand in Konkurrenz zum etablierten Landjahr sowie ab 1939 durch die Einführung des Reichsjugenddienstpflichtgesetzes zum Pflichtdienst im Rahmen des Reichsarbeitsdienstes. Dies betraf vor allem jene Jugendlichen, die bis dahin keiner Parteijugendorganisation angehörten und zudem auch keine Berufsausbildung absolvierten. Die Zwangsverpflichtung im RAD erfolgte dabei nach rein willkürlichen Richtlinien, ohne Rücksicht auf Interessen, Fähigkeiten oder Affinitäten jeglicher Art. Weder der Dienstort noch die Art der Tätigkeit standen dabei zur Auswahl.

Die Mädchen und Frauen sollten so auf ihre zukünftigen Rollen als Hausfrau und Mutter vorbereitet werden. Darüber hinaus konnte so in vielen Haushalten die fehlende Arbeitskraft der Männer, die als Soldaten im Krieg waren, kompensiert werden. Ausgenommen waren Frauen mit Kindern und Frauen, die ohnehin in diesen Bereichen arbeiteten. Ohne den Nachweis über das abgeleistete Pflichtjahr konnte keine Lehre oder anderweitige Ausbildung begonnen werden.

Grund für das Pflichtjahr laut dem NS-Regime[Bearbeiten]

Die hauswirtschaftliche Ausbildung stellte die Grundlage aller Frauenberufe dar. Die Erlernung des Haushaltes war das Wichtigste, was ein Mädchen bzw. eine Frau lernen konnte. Alle Mädchen sollten einmal tüchtige Hausfrauen und Mütter werden. Die Kinder konnten nur gesund und ordentlich erzogen werden, wenn die Mutter eine tüchtige Hausfrau war. Die Hausfrau konnte nur tüchtig sein und richtig wirtschaften, wenn sie die Hauswirtschaft ordentlich erlernt hatte.