Prozess

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Ein Prozess (von lat. procedere, „vorwärts gehen“) kann als ein Verlauf, eine Entwicklung oder ganz allgemein als ein System von Bewegungen bezeichnet werden. Vergleichbare Begriffe sind auch „Hergang“, „Fortgang“, „Ablauf“ und „Vorgang“. Die ursprüngliche Hauptbedeutung ist der Prozess als Rechtsbegriff.

Etymologie[Bearbeiten]

Das Wort Prozess (Schreibung im 20. Jahrhundert Prozeß, im 19. Jahrhundert häufig Process, etwas weniger häufig Proceß) ist in der spätmittelhochdeutschen Schreibung process und der Bedeutung „Erlass, gerichtliche Entscheidung“ im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert belegt. Es wurde aus dem lateinischen processus („Fortgang, Fortschreiten“) entlehnt, das auf procedere („vorwärtsgehen, vorrücken, vortreten“) zurückgeht. Das lateinische procedere ist außerdem Ausgangspunkt für die Wörter Prozedur und Prozession.

Das Wort kennzeichnete im Mittelalter ein Rechtsverfahren, insbesondere bei kirchlicher Rechtsprechung. Erst später erfolgte eine Verallgemeinerung zu „Verfahrensweise“, woraus die Bedeutung „Herstellungsverfahren medizinisch wirksamer Tinkturen“ entstand. Daraus entwickelte sich der Prozessbegriff der Chemie, und aus diesem der der Philosophie.

Johann Christoph Adelung betont an der Wende des 18. zum 19. Jahrhunderts in seinem Grammatisch-kritischen Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, dass sich Prozess auf „die Art und Weise, wie eine Sache behandelt wird“ beziehe. Er beschreibt ausschließlich die Bedeutung in der Chemie und als Rechtsgang. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts stellt der Brockhaus in seiner Konversationslexikon-Ausgabe von 1911 die allgemeine Bedeutung von „Vorgang, Verlauf, Entwicklung“ einer Erwähnung der fachsprachlichen Bedeutung in Rechtswesen und Chemie voran. Dazwischen liegt das 19. Jahrhundert, in welchem der Prozessbegriff insbesondere über die Naturphilosophie seine heutige Bedeutung erhielt.