Reichsrat (Österreich)

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Der Reichsrat war von 1861 an das Parlament des Kaisertums Österreich und von 1867 bis 1918 das Parlament der cisleithanischen Reichshälfte der nunmehrigen Doppelmonarchie Österreich-Ungarn.

Er bestand aus zwei Kammern, dem Herrenhaus und dem Abgeordnetenhaus. Einberufung, Vertagung und Schließung betrafen immer beide Häuser des Parlaments. Beschlüsse wurden zum Gesetz, wenn ihnen beide Häuser zugestimmt hatten, sie der Kaiser zum Zeichen seines Einverständnisses unterzeichnet hatte und die Gegenzeichnung der verantwortlichen k.k. Minister erfolgt war. (Für Finanzgesetze und Rekrutenaushebung galt, wenn die beiden Häuser uneinig blieben, die kleinere Ziffer als bewilligt.) Die Gesetze wurden im Namen des Kaisers im Reichsgesetzblatt kundgemacht. Neben dem Reichsrat hatten die Landtage der Kronländer Cisleithaniens nur geringe Gesetzgebungskompetenzen.

Sitz des Reichsrats war seit 04.12.1883 das Parlamentsgebäude an der Ringstraße in Wien, das heute Tagungsort des österreichischen Parlaments ist. Vorher hatte das Abgeordnetenhaus nur einen provisorischen Sitz in einem hölzernen Gebäude – ironisch Schmerling-Theater genannt – in der Währinger Straße im 9. Wiener Gemeindebezirk.