Religionsmündigkeit

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Religionsmündigkeit ist das – an die Erreichung eines bestimmten Lebensalters gebundene – Recht eines Kindes oder eines Jugendlichen, selbst über seine Konfessions- und Religionszugehörigkeit zu entscheiden.

Artikel 14 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen fordert die Vertragsstaaten auf, das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu achten, ebenso wie die Rechte und Pflichten der Eltern, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts seiner Entwicklung entsprechend zu leiten.