Robert Koch-Institut

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Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die biomedizinische Leitforschungseinrichtung der deutschen Bundesregierung. Zentrale Aufgabe des RKI ist die öffentliche Gesundheitspflege.

In seiner Eigenschaft als Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten wurde das RKI als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit errichtet. Der Hauptsitz befindet sich im Berliner Ortsteil Wedding.

Das RKI ist nach dem Mediziner und Mikrobiologen Robert Koch benannt, auf den das Institut auch zurückgeht, hieß dementsprechend zunächst Preußisches Institut für Infektionskrankheiten Robert Koch und war in seiner Frühgeschichte Wirkungsstätte der Nobelpreisträger Emil Behring (1901), Robert Koch (1905) und Paul Ehrlich (1908).

Aufgaben[Bearbeiten]

Die Aufgaben umfassen sowohl die Beobachtung des Auftretens von Krankheiten und relevanter Gesundheitsgefahren in der Bevölkerung als auch das Ableiten und wissenschaftliche Begründen der erforderlichen Maßnahmen zum wirkungsvollen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Dazu gehört auch die Entwicklung erforderlicher diagnostischer, experimenteller oder epidemiologischer Methoden, die nicht anderweitig verfügbar sind, sowie die Bewertung gentechnischer Arbeiten und umweltmedizinischer Einflüsse und Methoden.

Das RKI ist dem Gesundheitsministerium unterstellt. Es ist weisungsgebunden und kann Aufträge des Gesundheitsministers nicht ablehnen.

Rechtsgrundlage des RKI ist § 2 des BGA-Nachfolgegesetzes vom 24.06.1994. Demnach wird es insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:

  1. Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten,
  2. epidemiologische Untersuchungen auf dem Gebiet der übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten einschließlich der Erkennung und Bewertung von Risiken sowie der Dokumentation und Information,
  3. Gesundheitsberichterstattung,
  4. Risikoerfassung und -bewertung bei gentechnisch veränderten Organismen und Produkten und der Humangenetik.

Spezielle Aufgaben sind dem RKI im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten durch § 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) auf nationaler Ebene und durch § 12 IfSG bei der Zusammenarbeit mit der WHO beim Vollzug der Internationalen Gesundheitsvorschriften und mit der Europäischen Union zur Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren übertragen. Aufgaben im Zusammenhang mit nicht übertragbaren Erkrankungen ergeben sich beispielsweise aus § 1 des Bundeskrebsregisterdatengesetzes (Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten) oder für Genehmigungsverfahren nach § 14 des Gentechnikgesetz und nach dem Stammzellgesetz.

Im Rahmen seiner Aufgabe der kontinuierlichen Beobachtung (Gesundheitsmonitoring) führt das RKI regelmäßig die Gesundheitsbefragung „Gesundheit in Deutschland aktuell“ als Ergänzung der „Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland“ und der „Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ durch. Für die Wissenschaft stehen diese Daten in einem Forschungsdatenzentrum zur Verfügung.

Das Institut ist

  • die zentrale Forschungs- und Referenzeinrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit auf dem Gebiet der biomedizinischen Wissenschaften, insbesondere der Infektionskrankheiten, und der nicht-übertragbaren Erkrankungen,
  • die zentrale Einrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit für die maßnahmeorientierte Analyse gesundheitsbezogener Daten,
  • die Referenzeinrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit für Qualitätskriterien und Verfahrensstandards in der Gentechnologie und der Umweltmedizin, und
  • die zentrale Einrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit im Bereich des Öffentlichen (staatlichen) Gesundheitsdienstes.

Die Grundfinanzierung des Robert Koch-Instituts erfolgt aus Mitteln des Einzelplans des Bundesministeriums für Gesundheit und wird durch Einwerben von Drittmitteln ergänzt.