Satzglied

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Als Satzglieder (auch Satzkonstituenten) bezeichnet man in der germanistischen Tradition der Grammatik die Bestandteile, in die der Satz „unmittelbar“ (auf oberster Ebene) zerlegt werden kann. Ihrer Funktion nach unterscheidet man üblicherweise die vier Typen von Satzgliedern Subjekt, Objekt, Adverbial und Prädikativum. Das Prädikat eines Satzes wird in der Regel nicht als Satzglied gewertet, sondern als das, wovon die Satzglieder abhängen (dies wird jedoch auch unterschiedlich gehandhabt). Der Begriff Satzglied steht im Gegensatz zum Attribut, welches im Satz kein Bestandteil der Haupt-Zerlegung ist, sondern tiefer eingebettet und somit erst als Teil eines Satzgliedes vorkommt.

Es kann verschiedene Bestandteile in Sätzen geben, die keine Satzglieder sind, denn der Satzgliedstatus von Wörtern und Wortfolgen wird an bestimmte grammatische Eigenschaften geknüpft. Ein wichtiges Kriterium ist dabei die Fähigkeit eines Satzteils, im Vorfeld des Satzes erscheinen zu können, d. h. im Aussagesatz an der Position direkt vor der finiten Verbform. Abgesehen von Attribut und Prädikat haben auch Partikeln („wohl, ja“) oder Anreden (d. h. Vokativphrasen) diese Eigenschaft nicht und sind daher keine Satzglieder. Durch das Vorfeld-Kriterium ist der Satzgliedbegriff auf die Verhältnisse der deutschen Grammatik zugeschnitten (im Gegensatz zu allgemeiner anwendbaren Begriffen wie Subjekt oder Adverbial).