Staatsschutz

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Der Sammelbegriff Staatsschutz bezeichnet den Schutz eines bestehenden Staates vor politisch motivierten, staatsbedrohenden Aktivitäten (z. B. Gefährdung der Allgemeinheit; Staatsordnung, Öffentlicher Sicherheit, z. B. mittels Terrorismus, egal ob politisch, religiös) im Rahmen polizei- und ordnungsbehördlicher Maßnahmen.

Situation in Deutschland[Bearbeiten]

Zeit des Nationalsozialismus[Bearbeiten]

Die Geheime Staatspolizei, oft Gestapo genannt, war ein kriminalpolizeilicher Behördenapparat und die politische Polizei in der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945). Das NS-Regime schuf sie bald nach der Machtergreifung 1933 durch Umformung politischer Polizeiorgane der Weimarer Republik. 1939 wurde die Gestapo in das Reichssicherheitshauptamt (Amt IV) eingegliedert. Sie hatte weitreichende Machtbefugnisse bei der Bekämpfung politischer Gegner.

Die Gestapo war eine der Institutionen, die im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher angeklagt wurden. Sie wurde im Urteil zu einer verbrecherischen Organisation erklärt.

Quellen[Bearbeiten]

  • Dominik Rigoll: Staatsschutz in Westdeutschland: Von der Entnazifizierung zur Extremistenabwehr. (= Beiträge zur Geschichte des 20. Jahrhunderts. Hrsg. von Norbert Frei. Bd. 13). Wallstein, Göttingen 2013. ISBN 978-3-8353-1076-6 (zugl. Dissertation, Freie Universität Berlin, 2010).