Stadtplanung

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Die Stadtplanung beschäftigt sich mit der Erarbeitung und Realisierung von wünschenswerten, den menschlichen Bedürfnissen entsprechenden zukünftigen Zuständen einer Stadt und ihrer Teilbereiche. Sie erarbeitet räumliche Konzepte und Prozesse und berücksichtigt dabei insbesondere ökonomische, ökologische, soziale, gestalterische und technische Gesichtspunkte. In der Regel ist sie staatlich institutionalisiert und ordnet verbindlich die Bodennutzung im Gemeindegebiet. Dies umfasst sowohl die öffentliche und die private Bautätigkeit als auch die raumbezogene Infrastrukturentwicklung, im Idealfall unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange mit dem Ziel der Konfliktminimierung.

Im Fach Stadt- und Regionalplanung, das diverse Hochschulen als Studiengang anbieten, wird zusätzlich die Planung auf übergeordneter räumlicher Ebene (Region oder Land) betrachtet. Die Raumplanung umfasst begrifflich zusätzlich auch die Entwicklung von Landgemeinden bzw. Dörfern. Der stärker architektonisch ausgerichtete Städtebau befasst sich im Besonderen mit den sichtbaren und gestalterischen Aspekten der Stadtplanung.

Einführung[Bearbeiten]

Die mit Stadtplanung beschäftigten Fachleute (meist Stadtplaner, aber auch Architekten, Bauingenieure, Geografen, Landschafts- oder Raumplaner sowie Verkehrsingenieure) werden als Stadtplaner bezeichnet. In Deutschland ist diese Berufsbezeichnung in allen deutschen Bundesländern gesetzlich geschützt und darf nur von den Fachleuten verwendet werden, die in der entsprechenden Liste der Stadtplaner- und Architektenkammern der Länder eingetragen sind. Stadtplaner arbeiten zum überwiegenden Teil in der öffentlichen Verwaltung der Kommunen und in freien Planungsbüros für Städtebau/Stadtplanung, teils aber auch in Architektur-, Landschaftsplanungs-, Ingenieur- und Verkehrsplanungsbüros, in intermediären Institutionen sowie an den einschlägigen Fachbereichen der Universitäten und Fachhochschulen. Die Stadtplanung ist eine Disziplin, die an einigen Hochschulen als eigenständiges Studienfach oder als Vertiefung in einer fachverwandten Ausbildung wie der Architektur, dem Bauingenieurwesen, der Geografie, der Raumplanung oder dem Verkehrswesen gelehrt wird.

Gesetzliche Aufgabe der Stadtplanung in Deutschland ist die Erzielung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung der Städte und Gemeinden sowie deren Teilgebiete. Dabei sind die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozial gerechte Bodennutzung ist zu gewährleisten. Stadtplanung soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz. Darüber hinaus soll die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell erhalten und entwickelt werden. Grünordnung und Landschaftsplanung erhalten eine zunehmende Bedeutung im Rahmen der Stadt- und Ortsplanung und des Stadtumbaus.

Quellen[Bearbeiten]

  • Frank Betker: Ökologische Stadterneuerung. Ein neues Leitbild der Stadtentwicklung? Mit einer Fallstudie zur kommunalen Planung in Saarbrücken. Alano / Rader, Aachen 1992, ISBN 3-89399-155-7 (Werkberichte. Lehrstuhl für Planungstheorie Aachen).