Stauanlage

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Stauanlagen sind künstliche Bauwerke, die eine Fallstufe bilden. Sie dienen dem Aufstau an einem Fließgewässer, um Wasser, Geschiebe, Schlamm, Treibeis oder Lawinenschnee zu speichern oder der Absetzung von Schwebestoffen (z.B. Sand). Nach DIN 19700, die diesen Begriff definiert, wird unterschieden zwischen Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Wehren, Pumpspeicherbecken und Sedimentationsanlagen.

Stauanlagen setzen sich aus einem AbsperrbauwerkStaumauer, Staudamm oder Wehr – und dem in der Folge sich bildenden Stausee oder Staubecken zusammen. Sie können sich in oder neben einem Fließgewässer befinden (Hauptschluss oder Nebenschluss). Sind weitere Bauwerke wie ein Kraftwerk und/oder eine Schleuse neben dem Absperrbauwerk angeordnet, wird dies als Staustufe bezeichnet. Weitere Bauformen und -teile findet man unter Stauanlagenbau.

Während Talsperren über den Querschnitt des Wasserlaufs hinaus den ganzen Talquerschnitt absperren, sperren Staustufen im Wesentlichen nur den Fluss und nicht die ganze Talbreite ab. Dabei sind oberhalb der Staustufe seitliche Deiche oder Deicherhöhungen erforderlich, um ein Ausufern des Gewässers besonders bei Hochwasser zu verhindern.

Der Bau und Betrieb von Stauanlagen benötigt in Deutschland eine wasserrechtliche Genehmigung. Je nach Art der Stauanlage können von ihr biologische, chemische oder physikalische Beeinträchtigungen der Eigenschaften eines Gewässers und seiner Aue ausgehen. Beim Neubau einer Stauanlage muss der Eingriff in Natur und Landschaft durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Um den Wanderfischen und anderen aquatischen Lebensformen die natürliche Wanderbewegung zu ermöglichen, wird durch die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union für alle Fließgewässer die ökologische Durchgängigkeit gefordert.

Schwimmende Tauchwände erwecken den Eindruck einer Stauanlage, lassen jedoch nachströmendes Wasser unterhalb passieren und halten lediglich auf der Oberfläche schwimmende Stoffe zurück.