Steuerhoheit

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Steuerhoheit ist in der Finanzwissenschaft und im Finanzverfassungsrecht das Recht einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, Steuern zu erheben.

Allgemeines[Bearbeiten]

Die Steuerhoheit ist Teil der Finanzhoheit, welche die gesamten Staatsfinanzen mit den Staatseinnahmen und Staatsausgaben umfasst. Die Steuerhoheit entscheidet darüber, wer Steuergläubiger für eine bestimmte Steuerart ist.

Allerdings wird in der Fachliteratur der Begriffsinhalt der Steuerhoheit unterschiedlich festgelegt. Steuerhoheit betreffe lediglich die Gesetzgebungskompetenz, darüber hinaus gebe es die Besteuerungs-, Ertrags- und Verwaltungshoheit.