UNESCO-Welterbe

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Welterbe oder Welterbestätte ist die Bezeichnung für Denkmäler, Ensembles und Stätten (Weltkulturerbe) sowie Naturgebilde, geologische und physiographische Erscheinungsformen und Naturstätten (Weltnaturerbe) von außergewöhnlichem universellen Wert, deren Erfassung, Schutz und Erhaltung durch die Vertragsstaaten nach der Welterbekonvention von der UNESCO unterstützt werden.

Die Welterbestätten sind Teil des UNESCO-Kultur- und -Naturerbe, zu dem z.B. noch das Unterwasserkulturerbe und das immaterielle Kulturerbe gehören. Nach den Durchführungsrichtlinien zur Welterbekonvention zählt das Kultur- und Naturerbe zu den unschätzbaren und unersetzlichen Gütern nicht nur jedes Volkes, sondern der ganzen Menschheit. Teile dieses Erbes können wegen ihrer außergewöhnlichen Eigenschaften als von außergewöhnlichem universellem Wert und daher als des besonderen Schutzes gegen die ihnen immer stärker drohenden Gefahren würdig betrachtet werden.

Die schutzwürdigen Güter werden in eine Liste eingetragen, die mit den Neuaufnahmen in das UNESCO-Kultur- und -Naturerbe 1978 eröffnet wurde. Über die Aufnahme in die Welterbeliste entscheidet das Welterbekomitee. Die meisten Stätten, die das Welterbekomitee der UNESCO in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen hat, sind sehr alte Bauwerke, die vor Jahrhunderten gebaut und fertiggestellt wurden.

Von denjenigen Kultur- und Naturdenkmälern, die auf der Liste des Welterbes geführt werden, hebt die UNESCO mit einer sogenannten Roten Liste des gefährdeten Welterbes (englisch List of World Heritage in Danger) solche hervor, deren Bestand und Geltung durch ernste und spezifische Gefahren, wie Beschädigung, Zerstörung oder Verschwinden, bedroht sind. Die UNESCO mahnt für diese Stätten außerordentliche Schutzanstrengungen an. Die meisten dieser gefährdeten Stätten befinden sich in Kriegsgebieten oder Entwicklungsländern, aber nur wenige in hoch entwickelten Ländern.

In seltenen Fällen ist wegen Meinungsverschiedenheiten mit dem Welterbekomitee der Status als Weltkultur- und Weltnaturerbe aberkannt worden (Ehemaliges Welterbe.

In der BRD beschließt die Kultusministerkonferenz, welche Stätten bei der UNESCO zur Aufnahme in die Welterbeliste nominiert werden. Sie hat eine Handreichung zur Umsetzung des UNESCO-Welterbeprogramms erarbeitet mit Empfehlungen und Merkblättern zu Bedeutung und Umgang mit bestehenden und potenziellen Welterbestätten.