Unehelichkeit

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Unehelichkeit, Nichtehelichkeit oder Außerehelichkeit bezeichnet rechtlich die Geburtssituation eines Kindes außerhalb einer bestehenden Ehe, wenn also die leibliche Mutter und der biologische Vater nicht miteinander verheiratet sind; sie wurde früher auch Illegitimität genannt und galt als Ehrenmakel. Ein nicht aus einer gültigen Ehe geborenes Kind wird bzw. wurde als unehelich oder illegitim bezeichnet, wenn die Ehe nicht nachfolgend legitimiert wurde. Demgegenüber bezeichnet Ehelichkeit die Geburt eines Kindes innerhalb einer Ehe oder seine Ehelichkeitserklärung.