Universitätsdozent

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Universitätsdozent (Univ.-Doz.) ist eine in Österreich verwendete Bezeichnung für bestimmte habilitierte Wissenschaftler an einer Universität.

Dienst- und Organisationsrecht[Bearbeiten]

Dienstrechtlich bezeichnet der Begriff Universitätsdozent ausschließlich Beamte der Verwendungsgruppe der Universitätsdozenten (§§ 154 lit. b, 170ff. BDG 1979). Diese führen seit 01.10.1997 (§ 247e Abs. 4 BDG 1979) den Amtstitel Außerordentlicher Universitätsprofessor (Ao. Univ.-Prof., nicht zu verwechseln mit der früheren gleichlautenden Bezeichnung gemäß § 31 UOG 1975).

Organisationsrechtlich bezeichnet der Begriff Universitätsdozent neben den beamteten Universitätsdozenten (Amtstitel Außerordentlicher Universitätsprofessor, siehe oben: Universitätsdozent als dienstrechtlicher Begriff) auch die Vertragsdozenten (Funktionsbezeichnung Außerordentlicher Universitätsprofessor) gemäß § 55ff. VBG bzw. die aus dem Vertragsdozenten-Verhältnis übergeleiteten Angestellten der Universität (§ 122 Abs. 2 Z 4, Abs. 3 bis 7 Universitätsgesetz 2002).