Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit

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Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) betrieb von Anfang der 1950er Jahre bis 1989 Untersuchungshaftanstalten (UHA) in allen Bezirken der DDR. Dort wurden politische Häftlinge bis zur Verurteilung festgehalten.

Funktion[Bearbeiten]

Das MfS verstand sich als „Schild und Schwert“ der SED. Seine Aufgabe war nicht nur die eines Geheimdienstes, der die Sammlung und Auswertung von Informationen betrieb, sondern auch die eines Repressionsinstruments der SED gegenüber vermeintlichen und tatsächlichen politischen Gegnern der SED-Diktatur. Als politische Geheimpolizei nutzte die Stasi geheimdienstliche Methoden sowie polizeiliche und strafprozessuale Mittel. Hierzu verfügte jede MfS-Bezirksverwaltung über ein eigenes Untersuchungsgefängnis. Hinzu kamen noch das zentrale Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit in Berlin-Hohenschönhausen und zwei weitere Berliner Gefängnisse.

Es handelte sich um reine Untersuchungshaftanstalten. Nach der gerichtlichen Verurteilung der Opfer (das Gerichtsverfahren entsprach zu keiner Zeit rechtsstaatlichen Prinzipien (siehe auch DDR-Justiz)) wurden diese in die regulären Haftanstalten der DDR verlegt. Diese unterstanden dann nicht mehr dem MfS, sondern dem Ministerium des Innern. Politische Häftlinge wurden vielfach in Bautzen II festgehalten. Dieses Gefängnis wurde faktisch durch das MfS kontrolliert und ist heute Gedenkstätte.