Verpartnerung

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Verpartnerung war der Begriff für den Vorgang des Eingehens einer eingetragenen Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, der in Deutschland im amtlichen Gebrauch von staatlichen Stellen, verwendet wurde.

Verpartnerung als Erwerb einer verbindlichen Anerkennung einer Beziehung in der Form einer eingetragenen Partnerschaft war eine Form der Trauung (Heirat), so wie die Eheschließung auch. Letztere führt allerdings nicht zu einer eingetragenen Partnerschaft, sondern, wie der Name auch nahelegt, zu einer Ehe.

Für die Verpartnerung waren wie bei der Eheschließung zwischen Mann und Frau die Standesämter zuständig (§ 1 LPartG). In Bayern bestand zudem auch die Möglichkeit, die Verpartnerung notariell durchzuführen.

Gemäß der jeweiligen kommunalen Gebührenordnung wurde für eine Verpartnerung in der Regel der Gebührensatz einer Eheschließung erhoben. In einigen Gemeinden, insbesondere im Freistaat Sachsen, wurde zum Teil der 2,5-fache Satz erhoben.

In Deutschland lebten im Jahr 2013 rund 35.000 gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene Lebenspartnerschaft. 57 Prozent der eingetragenen Partnerschaften wurden von Männern geführt.