Verwaltungsgliederung Tschechiens

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Der Artikel 99 der tschechischen Verfassung gliedert die Tschechische Republik in Obce (Sg. obec, Gemeinden), welche "elementare selbstverwaltende Gebietseinheiten sind, und in Kraje (Sg. kraj, Regionen oder Kreise), welche "höhere selbstverwaltende Gebietseinheiten" sind. Die höheren selbstverwaltenden Gebietseinheiten wurden durch das Verfassungsgesetz Nr. 347/1997 Sb. und eine Verfassungsänderung zum 01.01.2000 errichtet. Es entstanden 14 selbstverwaltende Regionen. Die Grenzen der Regionen wurden durch das Gebiet der Okresy (Sg. Okres) definiert, die damit als Verwaltungseinheiten aufgelöst wurden (diese spielen nur mehr für die Behördengliederung und als LAU-1-Ebene für die amtliche Statistik eine Rolle).

Die Aufgabenverteilung in der tschechischen öffentlichen Verwaltung folgt einem Modell mit dualistischer Aufgabenstruktur. Aufgaben, die dem Staat zugeordnet sind, werden auf lokaler Ebene von den Kommunen und Regionen wahrgenommen. Die Kommunen und Regionen verfügen so über einen sogenannten eigenen und einen übertragenen Wirkungskreis.