Ausnahmezustand: Versionsgeschichte

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    1. November 2023

    • AktuellVorherige 19:2619:26, 1. Nov. 2023Martina Diskussion Beiträge 468 Bytes +468 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Als '''Ausnahmezustand''' wird ein Zustand bezeichnet, in dem die Existenz des Staates oder die Erfüllung von staatlichen Grundfunktionen von einer maßgeblichen Instanz als akut bedroht erachtet werden. Verwandte Begriffe sind ''Staatsnotstand'', ''Verfassungsnotstand'', ''Status Necessitatis'', ''Notstandsrecht'' bzw. ''Notrecht'', ''Notstandsdiktatur'', ''Kriegsrecht'' oder ''Belagerungszustand''. Kategorie:Verfassun…“