Flotte (Marine)

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Der Begriff Flotte bezeichnet eine größere Anzahl von Schiffen. Er wird für Handels- und Kriegsschiffe verwandt.

Zivile Flotten[Bearbeiten]

Für Deutschland bestimmt Art. 27 Grundgesetz: „Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.“ In einigen anderen Ländern wird zwischen der eigentlichen Handelsflotte, einer Forschungs- und einer Fischereiflotte unterschieden.

Auch in der passagierbefördernden Schifffahrt (auch als Fahrgastschifffahrt oder Personenschifffahrt bezeichnet) wird eine Gesamtheit von Fahrgastschiffen, Kreuzfahrtschiffen, Fähren usw. mitunter als Flotte bezeichnet, so zum Beispiel die Weißen Flotten.