Kriegsschiff

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Ein Kriegsschiff ist ein für den Krieg ausgerüstetes Schiff. Seefahrende Völker und Mächte haben früh damit begonnen, für Kriegsführung, Verteidigung und Seehandel unterschiedliche Schiffstypen zu entwickeln. Zu Beginn der Neuzeit traten Segelschiffe an die Stelle geruderter Kriegsschiffe, ab Mitte des 19. Jahrhunderts wiederum wurden diese von maschinengetriebenen Schiffen verdrängt.

Ende des 19. Jahrhunderts setzte die Entwicklung neuer Schiffstypen für unterschiedliche Formen der Kriegsführung auf See ein, darunter U-Boote und Flugzeugträger, die den Seekrieg in die dritte Dimension tragen. Andere spezielle Kriegsschiffe sind Landungsschiffe für die amphibische Kriegsführung und Minenabwehrfahrzeuge für die Bekämpfung von Seeminen. Zudem wurden spezielle Hilfsschiffe zur Unterstützung der Kampfschiffe entwickelt.

Begriff Kriegsschiff[Bearbeiten]

Aufgrund der Vielfalt von Typen und Einsatzformen ist die Abgrenzung von Kriegsschiffen zu anderen Schiffen nicht immer eindeutig festzumachen. Typenbezeichnungen haben sich im Lauf der Zeit hinsichtlich Größe, Bewaffnung und Aufgaben entwickelt. Typenbezeichnungen können zudem politischen Einflüssen unterliegen. Auch unterscheidet sich der Gebrauch bestimmter Bezeichnungen von Land zu Land uns ist zwischen bestimmten Typen fließend.

Definition im Seerechtsübereinkommen[Bearbeiten]

Im Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen vom 10.12.1982 wird der Begriff in Artikel 29 (Definition der Kriegsschiffe) völkerrechtlich verbindlich definiert:

  • "Im Sinne dieses Übereinkommens bedeutet ‚Kriegsschiff‘ ein zu den Streitkräften eines Staates gehörendes Schiff, das die äußeren Kennzeichen eines solchen Schiffes seiner Staatszugehörigkeit trägt; es muß unter dem Befehl eines Offiziers stehen, der sich im Dienst des jeweiligen Staates befindet und dessen Name in der entsprechenden Rangliste der Streitkräfte oder in einer gleichwertigen Liste enthalten ist; die Besatzung muß den Regeln der militärischen Disziplin unterliegen.“

Als außeres Kennzeichen eines solchen Schiffes und seiner Staatszugehörigkeit ist die Flagge der Seestreitkräfte des jeweiligen Landes zu verstehen. Die Bestimmung, dass die Besatzung den „Regeln der militärischen Disziplin“ unterliegen muss, besagt, dass die Besatzung aus Soldaten im Sinne des Völkerrechts bestehen muss.

Artikel 32 SRÜ bestimmt, dass Kriegsschiffe Immunität genießen. Dies bedeutet, dass fremde Staaten auf Kriegsschiffen, die sich in ihren Hoheitsgewässern oder Häfen befinden, keine Rechtsgewalt ausüben dürfen. Selbes gilt für staatliche Schiffe, die keinen Handelszwecken dienen, wie etwas zivil besetzte militärische Hilfschiffe.

Der rechtliche Status eines Kriegsschiffes ist unabhängig von seiner Bewaffnung und Technik. So gilt auch das unbewaffente Segelschulschiff Gorch Fock der Deutschen Marine z.B. als Kriegsschiff. Patrouillenboote des Bundesgrenzschutzes die mit leichter Artillerie bewaffnet waren, waren dagegen keine Kriegsschiffe, da ihre Besatzung nicht aus Soldaten, sondern aus Polizeivollzugsbeamten bestand.

Hilfsschiffe[Bearbeiten]

Neben den Kriegsschiffen verfügen viele Marinen über zivil besetzte Hilfsschiffe, die zum Teil auch leichte Waffen zur Selbstverteidigung führen. Sie haben nicht den oben definierten Status, sondern den eines Staatsschiffs. In der deutschen Marine gibt es zum Beispiel Tanker, die zwar zivil besetzt sind, durchaus aber mit Kriegsschiffen zusammen eingesetzt werden. Auch die US Navy und die britische Royal Navy verfügen über eine größere Zahl derartiger Fahrzeuge. Militärisch besetzte Unterstützungsfahrzeuge wie zum Beispiel die Versorger der Berlin-Klasse werden zwar bisweilen als Hilfsschiffe bezeichnet, sind vom Status her aber Kriegsschiffe.