Deutsche Marine

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Die Marine ist mit etwa 16.000 Soldaten die kleinste der drei Teilstreitkräfte der Bundeswehr. Neben der Bezeichnung Marine verwendet die Marine seit 1995 zur Abgrenzung zu ausländischen Seestreitkräften im internationalen Kontext die Selbstbezeichnung Deutsche Marine. Vor 1995 wurde die Selbstbezeichnung Bundesmarine in Abgrenzung zur ostdeutschen Volksmarine genutzt.

Geschichte[Bearbeiten]

Frühere deutsche Seestreitkräfte[Bearbeiten]

Einzelne frühere deutsche Staaten besaßen eigene, im internationalen Maßstab meist kleine Seestreitkräfte. Beispiele waren die preußische, österreichische oder die schleswig-holsteinische Marine. Erste Schritte zum Aufbau gemeinsamer Seestreitkräfte waren die Reichsflotte (ab 1848) und die Marine des Norddeutschen Bundes (ab 1867). Nach der Reichsgründung entstand aus letzterer 1872 die Kaiserliche Marine. Die deutschen Seestreitkräfte wurden nach der Revolution, an der deutsche Matrosen aktiv beteiligt waren, als Reichsmarine (bis 1921 Vorläufige Reichsmarine) und im nationalsozialistischen Deutschland ab 1935 als Kriegsmarine bezeichnet. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren die Seestreitkräfte fast vollständig vernichtet. Die Deutsche Demokratische Republik begann ab 1952 mit dem Aufbau der Volkspolizei See, die 1956 in die Volksmarine (bis 1960 als Seestreitkräfte der NVA bezeichnet) überführt wurde. In der Bundesrepublik begannen etwa gleichzeitig erste Planungen für die Marine der Bundeswehr.

Bundesmarine[Bearbeiten]

Die heutige Marine ist nach dem Zweiten Weltkrieg im Rahmen der Wiederbewaffnung Deutschlands als Teil der Bundeswehr neu aufgebaut worden. Sie grenzt sich von den Traditionen ehemaliger deutscher Seestreitkräfte ab. Originär lautete die Bezeichnung einfach Marine ohne jegliche Zusätze. Während des Ost-West-Konflikts hatte sie die folgenden Hauptaufgaben, die sie gemeinsam mit den NATO-Verbündeten und vor allem mit der dänischen Marine zu erfüllen hatte: Sie sollte die Ostseezugänge gegen die Besetzung durch den Warschauer Pakt schützen und dadurch die in der Ostsee befindlichen Seestreitkräfte des Warschauer Pakts einschließen. In der Nordsee und im Nordatlantik sollte sie alliierte Verstärkungstransporte nach Europa schützen.