Warschauer Pakt

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Der Warschauer Pakt, eine im Westen gebräuchliche Bezeichnung, im offiziellen Sprachgebrauch der Teilnehmerstaaten Warschauer Vertrag bzw. Warschauer Vertragsorganisation genannt, war ein von 1955 bis 1991 bestehendes Militärbündnis des sogenannten Ostblocks unter der Führung der Sowjetunion.

Er wurde mit dem Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand gegründet und bildete im Kalten Krieg das Gegenstück zum US-amerikanisch geprägten NATO-Bündnis, dem Nordatlantikpakt. Wirtschaftlich waren die Ostblockstaaten bereits seit 1949 im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe zusammengeschlossen. Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs erodierten die strengen Strukturen des Warschauer Paktes zunehmend, woraufhin sich dieser 1991 offiziell auflöste.

Vorgeschichte und Gründungskonferenz[Bearbeiten]

Der Warschauer Pakt war ein Ergebnis der seit 1947 zunehmenden Spannungen zwischen den Alliierten des Zweiten Weltkrieges sowie zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR. Im Westen wurde die Expansion der Sowjetunion und die Bildung von Satellitenstaaten als massive Bedrohung für die westlichen Demokratien empfunden, die man durch die Gründung der NATO im April 1949 einzudämmen versuchte. Die Staaten des späteren sozialistischen Lagers in Europa standen seit dem Ende des Krieges und dem Verbleib sowjetischer Truppen 1944/45 unter dem Einfluss der UdSSR.

Die Mitglieder des Brüsseler Paktes und Italien unterzeichneten mit der Bundesrepublik Deutschland am 23.10.1954 die Pariser Verträge, die das Besatzungsstatut in Westdeutschland beendeten und zur Gründung des kollektiven militärischen Beistandspakts der Westeuropäischen Union (WEU) führten. Die Westalliierten unterstrichen den Alleinvertretungsanspruch der Bundesregierung für Deutschland und traten zugleich für die von der Bundesregierung für notwendig erachtete Wiederbewaffnung Westdeutschlands ein.

Die Sowjetunion ihrerseits fürchtete ein Wiederaufleben des Militarismus in Deutschland und wollte den Beitritt der Bundesrepublik zur NATO verhindern, zumal sie ein System kollektiver Sicherheit, wie es die Charta der Vereinten Nationen vorsah, vorzog und Systemen kollektiver Selbstverteidigung im Prinzip eher ablehnend gegenüberstand. Nach mehreren diplomatischen Noten und Erklärungen reagierte sie mit einer Sicherheitskonferenz in Moskau, die vom 29.11. bis 02.12.1954 tagte und an der neben der sowjetischen Delegation Regierungsvertreter aus Albanien, Bulgarien, der DDR, den Volksrepubliken Polen und Rumänien, der Tschechoslowakei und der Volksrepublik Ungarn teilnahmen. Zum Abschluss der Konferenz wurde die Moskauer Erklärung (auch: Moskauer Deklaration) verabschiedet. Darin warnten die Unterzeichner vor einer Ratifizierung der Pariser Verträge und gaben bekannt, ein eigenes Militärbündnis gründen zu wollen. Entsprechende Absichtserklärungen zur gemeinsamen Organisation der Streitkräfte sollten folgen. Um die DDR in das Bündnis aufnehmen zu können, wurde der Kriegszustand formell zum 21.01.1955 beendet.

Nach der Ratifizierung der Pariser Verträge durch alle Mitgliedstaaten traten diese am 05.05.1955 in Kraft. Daraufhin wurde im polnischen Staatsratsgebäude in Warschau zum Abschluss der zweiten „Konferenz europäischer Länder zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit Europas“ vom 11. bis 14. Mai 1955 durch Albanien, Bulgarien, die DDR, die VR Polen, die VR Rumänien, die VR Ungarn, die Sowjetunion und die Tschechoslowakei der Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand durch die Ministerpräsidenten unterzeichnet. Der bestand aus einer Präambel und 11 Artikeln. Für die Volksrepublik China nahm Verteidigungsminister Peng Dehuai als Beobachter an der Konferenz teil. Durch die Gründung des Militärbündnisses sicherte die Sowjetunion ihren Hegemonialanspruch in Ost- und Ostmitteleuropa. Nach der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden durch alle Unterzeichnerstaaten bei der Regierung der Volksrepublik Polen trat der Warschauer Vertrag am 04.06.1955 in Kraft.

Die DDR war zunächst vom militärischen Teil des Bündnisses ausgenommen. Sie trat diesem am 28.01.1956 bei, 10 Tage nach der Unterzeichnung des Gesetzes zur Gründung der Nationalen Volksarmee.