Deutsche Reichsgründung

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Der Begriff deutsche Reichsgründung bezeichnet die politischen, militärischen und wirtschaftlichen Prozesse, die zur Konstituierung des Deutschen Kaiserreichs im Jahr 1871 und damit zur Entstehung des modernen deutschen Nationalstaats führten.

Der Abschluss dieser Prozesse in Form der kleindeutschen Lösung unter Ausschluss Österreichs war eine Folge der Einigungskriege und des gemeinsamen Sieges des von Preußen geführten Militärbündnisses der deutschen Staaten im Deutsch-Französischen Krieg. Mit den Novemberverträgen von 1870 traten die süddeutschen Staaten Baden, Württemberg und Bayern sowie Hessen mit seinen Gebieten südlich der Mainlinie zum 01.01.1871 dem von Preußen dominierten Norddeutschen Bund bei. Am selben Tag trat die neue Bundesverfassung in Kraft, wodurch der föderale deutsche Staat, formell ein Bund der Fürsten und Freien Städte, erheblich zum neu geschaffenen Deutschen Reich ausgedehnt wurde. Als Reichsgründungstag wurde später jedoch der 18. Januar gefeiert, an dem der preußische König Wilhelm I. in Versailles zum Deutschen Kaiser proklamiert worden war.

Zeitgenössisch wurde der neu gegründete Staat als Nachfolger des 1806 untergegangenen Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation gesehen und daher als „Zweites Deutsche Reich“ bezeichnet.