Königreich Württemberg

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Das Königreich Württemberg war ein von 1806 bis 1918 bestehender Staat im Südwesten Deutschlands. Es entstand am 01.01.1806 als souveränes Königreich auf Betreiben des französischen Kaisers Napoleon I. und ging aus dem erst 1803 zum Kurfürstentum erhobenen Herzogtum Württemberg hervor. Dessen ursprüngliches Gebiet, das auch als Altwürttemberg bezeichnet wurde, war kurz zuvor durch den Reichsdeputationshauptschluss und den Frieden von Pressburg hauptsächlich im Süden und Osten stark erweitert worden und hatte damit seine Fläche nahezu verdoppelt.

Württemberg war von 1806 bis 1813 Mitglied des an den hegemonialen Interessen des napoleonischen Frankreich ausgerichteten Rheinbundes. Nach dem Ende der napoleonischen Kriege wurde es 1815 durch Beschluss des Wiener Kongresses Mitglied des Deutschen Bundes und war als solches ein auch nach außen hin souveräner Staat. Nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 schloss sich das Königreich als Bundesstaat dem, neu gegründeten, vom Königreich Preußen dominierten Deutschen Reich an, konnte sich aber einige Sonderrechte bewahren.

Auf Basis der Verfassung von 1819 entwickelte sich im Lauf der Jahre eine frühe konstitutionelle Monarchie mit im Vergleich zu vielen anderen deutschen Staaten relativ stark ausgeprägten liberalen und demokratischen Strömungen, die sich auch nach der Niederschlagung der in Württemberg weitgehend friedlich verlaufenen deutschen Revolution von 1848/49 behaupten und verstärken konnten.

Infolge der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg und der Novemberrevolution von 1918 verzichtete König Wilhelm II. von Württemberg als letzter deutscher König auf den Thron. Württemberg wurde in eine parlamentarische Demokratie umgewandelt und blieb als Volksstaat Teil des Deutschen Reiches in der Weimarer Republik. 1952 ging sein vormaliges Hoheitsgebiet im heutigen Bundesland Baden-Württemberg auf.