Volksstaat Württemberg

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Der freie Volksstaat Württemberg war ein Land des Deutschen Reiches während der Weimarer Republik. Am Ende des Ersten Weltkriegs wurde durch die – in Württemberg unblutige – Novemberrevolution aus dem Königreich Württemberg ein Volksstaat. Die Grenzen blieben dabei unverändert, ebenso die Landesverwaltung. Württemberg war laut der neuen Verfassung von 1919, welche diejenige des Königreichs von 1819 ersetzte, weiterhin ein Gliedstaat des Deutschen Reiches und besaß nun die Staatsform einer demokratischen Republik, was im Verfassungstext mit den Worten freier Volksstaat umschrieben wurde.

Die politische Entwicklung des Landes in den turbulenten Weimarer Jahren war geprägt von Kontinuität und Stabilität. Die drei Legislaturperioden des württembergischen Landtages von 1920 bis 1932 erreichten anders als der Reichstag jeweils die von der Verfassung vorgesehene Dauer von vier Jahren. Die Sozialdemokraten verloren im Unterschied zum Nachbarland Baden früh ihren Einfluss auf die Regierungspolitik. Von 1924 bis 1933 regierte in Stuttgart eine konservativ geprägte Koalition. Die wirtschaftliche Entwicklung Württembergs verlief in den 1920er Jahren trotz der Krisen günstiger als in den anderen deutschen Ländern. Die Landeshauptstadt Stuttgart war ein aufstrebendes kulturelles und wirtschaftliches Zentrum.

Durch die Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurde in Württemberg die Demokratie beseitigt und die verfassungsmäßige Ordnung des Landes aufgehoben. Die Verfassung Württembergs als freier Volksstaat dauerte somit lediglich von 1919 bis 1933. Die staatliche Kontinuität des Landes endete im Jahr 1945. Die danach gebildeten Länder Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern gingen 1952 im heutigen Bundesland Baden-Württemberg auf.