Deutsches Reich

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Deutsches Reich ist der Name des deutschen Nationalstaates zwischen 1871 und 1945. Anfangs nicht deckungsgleich, wurde der Name zugleich auch die staatsrechtliche Bezeichnung Deutschlands. Nach dem Anschluss Österreichs im März 1938 kam die Bezeichnung „Großdeutsches Reich“ in den propagandistischen und amtlichen Gebrauch. Ein Führererlass wies die Institutionen des Staates im Juni 1943 an, zukünftig diese Benennung zu verwenden.

Der Ausdruck Deutsches Reich wird gelegentlich auch gebraucht, um den deutschen Reichsteil des Heiligen Römischen Reiches (962–1806) zu bezeichnen: ein übernationales, letztlich überstaatliches Herrschaftsgebilde, das ab dem 15./16. Jahrhundert mit dem Zusatz „Deutscher Nation“ versehen worden war und in dem sich keine monarchische Zentralgewalt herausgebildet hatte.

Im Jahr 1848 entstand während der Märzrevolution ein „Deutsches Reich“ als deutscher Bundesstaat. Dessen Reichsregierung und damit die provisorische Verfassung wurde vom Bundestag des Deutschen Bundes anerkannt. Im Frühjahr 1849 jedoch ließ der preußische König Friedrich Wilhelm IV. die Revolution niederschlagen, und die ausgearbeitete Verfassung konnte sich nicht durchsetzen.

Beim Deutschen Reich des 19. und 20. Jahrhunderts unterscheidet man allgemein mehrere Perioden: die Monarchie des Deutschen Kaiserreichs (1871–1918), die pluralistische, semipräsidentielle Demokratie der Weimarer Republik (1918/19–1933) und die Diktatur des NS-Staates in der Zeit des Nationalsozialismus (1933 bis 1945). In der folgenden Übergangsperiode des besetzten Deutschland bis 1949 kam die Bezeichnung bereits weitgehend außer Gebrauch. In der zunächst umstrittenen Frage, ob das Deutsche Reich nach 1945 fortbestanden habe, setzte sich ab Ende der 1940er Jahre und schließlich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973 die These durch, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch von 1945 überdauert habe. Die Bundesrepublik sei nicht dessen „Rechtsnachfolger“, vielmehr als Staat mit dem Staat „Deutsches Reich“ identisch. Hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung war die Alt-Bundesrepublik Deutschland bis 1990 „teilidentisch“ (teilkongruent). Aus der Formel von der räumlichen Teilidentität folgte: „Die DDR gehört zu Deutschland“ (BVerfGE 36, 17), aber nicht zur Bundesrepublik.

Reichsgründung 1871[Bearbeiten]

Das Deutsche Reich entstand formell zum 1. Januar 1871 durch das Inkrafttreten einer gemeinsamen Verfassung. Der Verfassungstext entsprach dem Text der Norddeutschen Bundesverfassung in der Fassung nach dem badisch-hessischen Vertrag. Nachdem die deutschen Südstaaten – Bayern, Württemberg, Baden und Hessen – mit den Novemberverträgen 1870 beschlossen hatten, durch ihren Beitritt zum Norddeutschen Bund einen Deutschen Bund zu gründen, war am 10.12. noch vereinbart worden, die Bezeichnung „Deutscher Bund“ durch „Deutsches Reich“ zu ersetzen und dem „Bundespräsidium“ den Titel „Deutscher Kaiser“ zu geben. Als Nationalstaat fasste das Reich alle Deutschen zusammen, ausgenommen Deutsch-Österreicher, Luxemburger und Liechtensteiner. Österreich hatte der Ausdehnung des Norddeutschen Bundes über die Mainlinie am 25.12.1870 ausdrücklich zugestimmt und das Reich damit völkerrechtlich anerkannt.

Der Kaisertitel für den preußischen König und auch die Reichsgründung wurden als Angelegenheit der Fürsten inszeniert. So ist auch die Kaiserproklamation des preußischen Königs am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles zu verstehen. Dieses Datum wurde als Reichsgründungstag begangen, aber nicht zum gesetzlichen Feiertag erhoben, da am 18. Januar bereits an die Krönung Friedrichs I. zum preußischen König erinnert wurde. Die wichtigen Feiertage des deutschen Kaiserreichs waren vielmehr Kaisers Geburtstag und Sedantag. Nach den ersten gesamtdeutschen Reichstagswahlen eröffnete Kaiser Wilhelm I. am 21. März 1871 den Reichstag. Der Reichstag redigierte die unvollständig gebliebene Verfassung, deren Entwurf am 16. April vorlag, am 20. April verkündet wurde und am 4. Mai 1871 in Kraft trat.