Bundesbeschluß über die Übertragung der Zuständigkeiten des Bundestags auf den Reichsverweser

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1849/1851 der Sitz der Bundesversammlung, auch Bundestag genannt. Hier trafen sich die Bundestagsgesandten am 10. Juli 1848 zu ihrer (vorläufig) letzten Sitzung. Kurz darauf übernahm der Reichsverweser das Palais.]] Der Bundesbeschluß über die Übertragung der Zuständigkeiten des Bundestags auf den Reichsverweser vom 12. Juli 1848 war ein Beschluss der Bundestagsgesandten des Deutschen Bundes. Kurz davor, am 28.06.1848, hatte die Frankfurter Nationalversammlung eine Provisorische Zentralgewalt eingesetzt und gleich danach Johann von Österreich zum Reichsverweser gewählt. Der Bundestag, die Vertretung der deutschen Einzelstaaten, beeilte sich, die Wahl nachträglich zu sanktionieren, und erklärte mit dem Bundesbeschluss vom 12. Juli, dass seine eigene bisherige Tätigkeit beendet sei.

Erst nach der Niederschlagung der Revolution 1849 und dem Scheitern der preußischen Unionspolitik kam der Bundestag im Sommer 1851 wieder in voller Stärke zusammen. Mit dem Bundesreaktionsbeschluss vom 23.08.1851 bekräftigten die deutschen Staaten, dass sie die liberalen Errungenschaften der Revolution wieder rückgängig machen wollten.