Provisorische Zentralgewalt

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Die Provisorische Zentralgewalt war die Regierung des kurzzeitig existierenden Deutschen Reiches 1848/1849. Die Frankfurter Nationalversammlung schuf am 28. Juni 1848 mit dem Zentralgewaltgesetz dazu die vorläufige Verfassungsordnung. Am 20. Dezember 1849 endete die Zentralgewalt, ihre Befugnisse übernahm eine Bundeszentralkommission von Österreich und Preußen.

Die Zentralgewalt bestand aus einem Reichsverweser, dem Erzherzog Johann von Österreich als einem Ersatz-Monarchen, und den vom Reichsverweser ernannten Reichsministern. Dies war die erste gesamtdeutsche Regierung; sie war nicht rechtlich gesehen, aber de facto abhängig vom Vertrauen einer Mehrheit in der Nationalversammlung.

Nach einer Anfangszeit waren mehrere Ministerien mit insgesamt über hundert Mitarbeitern aufgebaut, darunter das Kriegsministerium, das die Militärkommission des Deutschen Bundes weiterführte. Vor allem die kleineren, weniger aber die größeren Einzelstaaten folgten den Anweisungen der Zentralgewalt, die nur geringe Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele hatte.

Bezeichnungen[Bearbeiten]

Für die Zentralgewalt und ihre Elemente findet sich in den Quellen und in der Literatur eine verwirrende Begriffsfülle. Dabei ist Zentralgewalt (zeitgenössisch: Centralgewalt) eher ein terminus technicus; er verweist mit Zentral- einerseits auf eine Bundes- oder Reichsebene gegenüber einer Landesebene, andererseits mit -gewalt auf eine Regierungsgewalt, eine exekutive Macht. Das Eigenschaftswort provisorisch (vorläufig) geriet im Laufe der Monate immer mehr in den Hintergrund. Im Englischen etwa wird der Begriff mit Central Power oder Central (German) Government oder Federal Government wiedergegeben.

Die Zentralgewalt bestand laut dem Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland vom 28. Juni 1848 aus dem Reichsverweser und den Ministern, die der Reichsverweser ernennt. Ein Verweser ist ein Stellvertreter, vor allem derjenige, der die Stelle eines Monarchen ausfüllt, wenn ein Land zeitweilig keinen Monarchen hat. Ein anderes Wort dafür wäre Regent. Wie bei einer Monarchie kann sich der Ausdruck Regierung oder Reichsregierung auf Reichsverweser und Minister oder nur auf die Minister beziehen.

Die Minister wurden in der Regel als Reichsminister bezeichnet, ihre Behörde hieß Ministerium. Den Gepflogenheiten der Zeit entsprechend ist Ministerium oder Reichsministerium aber auch die Bezeichnung für die Gesamtheit aller Minister. Daher entstand der Ausdruck Gesamt-Reichsministerium (GRM) für die Minister als Kollektivorgan. Die Minister wurden allerdings auch nach ihren Sitzungen benannt, als Ministerrat.

In den Bezeichnungen befindet sich das Element Reich-, auch die Nationalversammlung fing an, sich Reichsversammlung zu nennen. Mit diesem Reich ist ein Deutsches Reich gemeint, das je nach Auffassung der umbenannte Deutsche Bund war oder an dessen Stelle getreten war.