Deutsches Reich 1848/1849

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Das 1848/49 geschaffene und nur kurzzeitig bestehende Deutsche Reich war der Versuch, einen deutschen Nationalstaat zu bilden. Je nach Standpunkt handelte es sich dabei um den umbenannten und reformierten Deutschen Bund von 1815, der sich auf dem Weg vom Staatenbund zum Bundesstaat befand, oder um eine rein revolutionäre Neugründung in der Zeit der Deutschen Revolution 1848/49. Als Gründungszeitpunkt kann man die erste Sitzung der Frankfurter Nationalversammlung (18.05.1848 in der Paulskirche) oder den Beschluss über das Zentralgewaltgesetz (28.06.1848) ansehen.

Das revolutionär entstandene Deutsche Reich von 1848/49 wurde von mehreren ausländischen Staaten anerkannt, darunter den USA. Innerhalb Deutschlands befolgten die Einzelstaaten teilweise die Gesetze und Anordnungen der Zentralgewalt, in manchen Fällen noch lange nach 1849. Sichtbarstes Ergebnis der Zeit war die Reichsflotte, deren Schiffe 1852 vom Deutschen Bund verkauft wurden.

In der Regel unterstützten die kleineren deutschen Einzelstaaten das Reich, während die Einigung schließlich an den größeren – vor allem an den Großmächten Österreich und Preußen – scheiterte. Da die Staaten die Revolution niederschlugen, war das Reich von kurzer Dauer. Während des Mai 1849 verlor die Nationalversammlung die meisten ihrer Abgeordneten, die Zentralgewalt endete am 20.12.1849 zugunsten der Bundeszentralkommission. 1849/1850 wurde mit der Erfurter Union ein erneuter Versuch unternommen, Deutschland zu vereinen, welcher aber ebenfalls scheiterte. 1851 wurde der Deutsche Bund wiederhergestellt. Erst nach dem deutschen Krieg von 1866 endete der Bund, und 1871 entstand das Deutsche Kaiserreich.