Deutscher Krieg

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Der Deutsche Krieg oder (Deutsche) Bruderkrieg, auch Deutsch-Deutscher Krieg oder Preußisch-Österreichischer Krieg, von 1866 war die kriegerische Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Bund unter Führung Österreichs einerseits und Preußen sowie dessen Verbündeten andererseits. Zu diesen Verbündeten Preußens gehörte außer kleineren deutschen Staaten auch Italien. Österreich hatte zudem einen Geheimvertrag mit Frankreich abgeschlossen, welches neutral blieb.

Den Konflikt bezeichnete man später als den zweiten deutschen Einigungskrieg. Der vorhergegangene Krieg, der Deutsch-Dänische von 1864, schuf mit der preußisch-österreichischen Eroberung der Herzogtümer Schleswig und Holstein einen der Gründe für den Deutschen Krieg. Der dritte dieser Kriege war der Deutsch-Französische Krieg von 1870/71.

Eigentliche Ursache für den Deutschen Krieg war die Rivalität von Österreich und Preußen im Deutschen Bund. Österreich galt als die Präsidialmacht, wollte seine Stellung bewahren und den Deutschen Bund im Wesentlichen erhalten. Preußen hingegen drang darauf, den Deutschen Bund in einen Bundesstaat umzuwandeln. Dieses Ziel stellte der preußische Ministerpräsident Bismarck in einem Plan an die Mitgliedsstaaten am 10.06.1866 vor.

Kurz darauf marschierten preußische Truppen in Holstein ein. Dieses Herzogtum wurde von Österreich verwaltet. Der Bundesbeschluss vom 14.06.1866 ordnete Maßnahmen gegen Preußen an. Unmittelbar danach begann der Krieg. Während des Krieges gelang es Österreich nicht, die Armeen der bundestreuen Staaten unter einem gemeinsamen Oberbefehl zu vereinen. Die bedeutenden Armeen von Bayern und Hannover beschützten stattdessen die eigenen Gebiete. Österreichs Truppen wurden am 04.07. bei Königgrätz von Preußen geschlagen.

Preußen verzichtete auf maximale Ziele und strebte einen frühen Frieden mit Österreich an. Im Nikolsburger Vorfrieden erkannte Österreich bereits an, dass Preußen in Norddeutschland einen engeren Bund bilden durfte. Es folgten der Prager Frieden sowie die Friedensschlüsse mit den übrigen Kriegsgegnern. Sie kamen fast völlig ohne Gebietsverluste davon. Stattdessen annektierte Preußen mehrere Kriegsgegner im nördlichen Deutschland sowie Frankfurt.

Aus preußischer Sicht hatte der Deutsche Bund schon am 14.06. aufgehört zu bestehen, da der damalige Beschluss rechtswidrig gewesen sei. Die besiegten Staaten mussten nun anerkennen, dass der Deutsche Bund aufgelöst war. Preußen bildete mit seinen Verbündeten und den ehemaligen Kriegsgegnern im Norden das Augustbündnis vom 18.08. Es ersetzte den Staaten den militärischen Schutz des Deutschen Bundes und bereitete die Gründung eines norddeutschen Bundesstaates vor. Dies geschah mit der Bundesverfassung vom 01.07.1867. Dieser Norddeutsche Bund war die Vorstufe des Deutschen Reiches von 1871. Der Deutsche Krieg öffnete also die Entwicklung hin zum deutschen Bundesstaat und zwar als kleindeutsche Lösung, also einer nationalen Einigung Deutschlands ohne Österreich.

Bezeichnung[Bearbeiten]

Ursprünglich wurde der Deutsche Krieg als Preußisch-Deutscher Krieg bezeichnet, womit die Hauptparteien des Konflikts – Preußen gegen den Deutschen Bund – wiedergegeben wurden. Heute ist der Ausdruck Deutscher Krieg die gängigste Bezeichnung in der Geschichtswissenschaft, außerhalb Deutschlands auch Preußisch-Österreichischer Krieg (in Österreich) benannt. Weitere historische oder alternative Bezeichnungen sind Einigungskrieg, Siebenwöchiger Krieg, Deutsch-Deutscher Krieg, Deutscher Bundeskrieg, Deutscher Bruderkrieg und Deutsch-Österreichischer Krieg.

Trotz der Beteiligung des Deutschen Bundes behauptete keine Seite, es handele sich um einen „Bundeskrieg“. Das wäre ein Krieg des Bundes gegen einen fremden Angreifer gewesen, der nicht Mitglied des Deutschen Bundes war. Vielmehr war aus österreichischer Sicht die Auseinandersetzung eine Bundesexekution, nicht dem Namen, aber der Sache nach. Eine Bundesexekution ist eine Maßnahme gegen einen Gliedstaat (hier: Preußen), der gegen Bundesrecht verstößt. Aus preußischer Sicht hingegen war der Bundesbeschluss vom 14. Juni widerrechtlich und der Bund dadurch aufgelöst. Dieser Interpretation folgend war die Auseinandersetzung nach völkerrechtlichen Maßstäben wie ein internationaler Konflikt zu bewerten. Wenn heute die Auseinandersetzung als „Krieg“ bezeichnet wird, dann liege das daran, dass Preußen seine Auffassung in den Friedensverträgen durchsetzen konnte, so Ernst Rudolf Huber.

An dem Ausdruck „deutsch“ im Begriff Deutscher Krieg lässt sich beanstanden, dass nicht nur Deutsche und auch nicht nur deutsche Staaten daran beteiligt waren. Das Bundesgebiet war nicht mit den Gebieten deckungsgleich, in denen ausschließlich oder überwiegend Deutsche lebten. Außerdem war Italien, das aufgrund des Preußisch-Italienischen Allianzvertrags mit Preußen verbündet war, an den Kriegshandlungen beteiligt. Sie machten aus italienischer Sicht den Dritten Italienischen Unabhängigkeitskrieg aus.