Herzogtum Holstein

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Das Herzogtum Holstein entstand 1474 aus der norddeutschen Grafschaft Holstein-Rendsburg. Der dänische König Christian I. war damals in Personalunion auch Herzog von Schleswig und Graf von Holstein-Rendsburg und erreichte bei Kaiser Friedrich III., dass Holstein-Rendsburg zum unmittelbaren Reichslehen Holstein erhoben wurde. Christian selbst wurde mit dem neu entstandenen Herzogtum belehnt.

Das Herzogtum war deutschsprachig, gehörte bis 1806 zum Heiligen Römischen Reich und wurde 1815 ein Gliedstaat des Deutschen Bundes. Allerdings war sein Herzog dauerhaft der dänische König, und es gehörte zum sogenannten Dänischen Gesamtstaat. Eine liberale und nationale deutschsprachige Bewegung wollte Holstein im 19. Jahrhundert gemeinsam mit Schleswig zu einem deutschen Gliedstaat mit deutschem Landesherrn machen; Schleswig war zwar kein Bundesglied, aber nach Ansicht der deutschen Nationalbewegung untrennbar mit Holstein verbunden. Gleichzeitig gab es in Dänemark Bestrebungen, Schleswig staatsrechtlich enger an die Krone zu binden. Dies führte zum Konflikt. In der Schleswig-Holsteinischen Erhebung von 1848 bis 1851 kämpften die deutschen Revolutionäre letztlich erfolglos gegen Dänemark.

Als der Konflikt aufgrund einer Verfassungsänderung in Dänemark wieder aufbrach, wurde Holstein im Jahr 1863 von Truppen des Deutschen Bundes besetzt. Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg kam Holstein mit Schleswig und Lauenburg in ein Österreichisch-Preußisches Kondominium. Es wurde 1867, nach dem Deutschen Krieg, Teil der neuen preußischen Provinz Schleswig-Holstein, einen eigenen Herzog hatte es fortan nicht mehr.

Geschichte[Bearbeiten]

Bis zum 17. Jahrhundert[Bearbeiten]

Das Herzogtum Holstein geht zurück auf die drei sächsischen Stämme der Dithmarscher, Holsten und Stormarner, die im frühen Mittelalter im westlichen und zentralen Teil Holsteins siedelten. Im östlichen Teil jenseits der Schwentine siedelte zudem der slawische Stamm der Wagrier, und nördlich der Eider, die seit Karl dem Großen die Grenze markierte, siedelten Friesen und Dänen. Im Jahr 1111 wurden die Schauenburger, die knapp 350 Jahre Holsteins Geschichte prägen sollten, vom römisch-deutschen Kaiser mit der Grafschaft Holstein belehnt. Nach dem Aussterben der holsteinisch-rendsburgischen Linie der Schauenburger Grafen im Jahr 1459 wählte der Adel Holsteins und Schleswigs 1460 den dänischen König Christian I. zum gemeinsamen Landesherrn. Im Vertrag von Ripen erkannte Christian I. den Grundsatz der Untrennbarkeit von Schleswig und Holstein an, und so bildete sich die geschichtliche Einheit der beiden Territorien heraus, die schon zuvor ökonomisch und dynastisch unter den Schauenburgern teilweise verbunden gewesen waren. Dennoch blieb die Eidergrenze von Bedeutung, da Schleswig weiterhin ein dänisches und Holstein ein deutsches Reichslehen waren. Holstein verblieb somit Teil des Heiligen Römischen Reiches.

Mit der Erhebung Holstein-Rendsburgs zum reichsunmittelbaren Herzogtum Holstein entfiel die bestehende Lehnshoheit Sachsen-Lauenburgs, das mangels Macht diese nicht mehr durchsetzen konnte. Mit der Erhebung war auch der Anspruch verbunden, die Bauernrepublik Dithmarschen als Teil des Territoriums zu betrachten, die endgültige Unterwerfung des Gebietes gelang aber erst 1559.

Nach einer ähnlichen Erbteilung zwischen 1490 und 1524 wurden im Jahre 1544 die Herzogtümer Schleswig und Holstein von Christian III. in drei vom fiskalischen Aufkommen her gleiche Anteile geteilt, die sich wie ein Flickenteppich über die beiden Territorien verteilten: in einen königlichen dänischen Anteil und in je einen herzoglichen Anteil für seine beiden Halbbrüder, die die Nebenlinien Schleswig-Holstein-Hadersleben und Schleswig-Holstein-Gottorf begründeten. Bereits 1580 starb die Linie Hadersleben aus, ihre Gebiete wurden auf die beiden anderen Linien aufgeteilt. Die Teilung des Herzogtums bezog sich auf die Abgaben und Steuern, die Regierung dagegen lag gemeinschaftlich bei den anfangs drei und dann später nur noch zwei regierenden Häusern, dem dänischen Königshaus und dem herzoglichen Haus Gottorf. Weitere Aufteilungen Holsteins, um nachgeborene Söhne mit Abgaben und Steuern zu versehen, wodurch weitere nicht herrschende, sondern rein titulare Linien entstanden, schlossen jedoch deren Beteiligung an der Regierung aus (Abgeteilte Herren). Die Grafschaft Holstein-Pinneberg fiel 1640 ans Herzogtum, wodurch ganz Holstein wieder unter einer Regierung vereint war. Steuerlich zählte das ehemalige Holstein-Pinneberg fortan allein zum königlichen Anteil.