Schleswig-Holsteinische Erhebung

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Die Schleswig-Holsteinische Erhebung war eine von der Mehrheit der Staaten des Deutschen Bundes unterstützte politische und militärische Auseinandersetzung der deutschen Nationalbewegung in den Herzogtümern Schleswig und Holstein mit dem Königreich Dänemark. Sie dauerte von 1848 bis 1851 – deswegen die dänische Bezeichnung Treårskrigen („Dreijahreskrieg“). Die während des Krieges in den Herzogtümern gebildete provisorische schleswig-holsteinische Regierung wurde von den meisten Staaten außerhalb des Deutschen Bundes nicht anerkannt.

Die Erhebung vom März 1848 wurde zum Ersten Schleswig-Holsteinischen Krieg; der Deutsch-Dänische Krieg von 1864 wird deswegen auch als Zweiter Schleswig-Holsteinischer Krieg bezeichnet.

Hintergrund[Bearbeiten]

Die vielen neuen politischen Strömungen des 19. Jahrhunderts beeinflussten auch die Entwicklung in der dänischen Monarchie, mit der die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg damals durch Personalunion verbunden waren. Der Wunsch nach Demokratisierung wurde bald von den Bestrebungen nach der Errichtung möglichst einheitlicher Nationalstaaten überlagert. Das Herzogtum Schleswig war gemischt deutsch, dänisch und friesisch besiedelt.

Dennoch beanspruchten die Nationalliberalen beider Seiten, die sehr bald auch durch andere politische Kräfte unterstützt wurden, jeweils das gesamte Herzogtum Schleswig. Die dänischen Nationalliberalen beriefen sich dabei auf die jahrhundertelange Lehnsverbindung Schleswigs mit der dänischen Monarchie und auf die historische Eidergrenze, die schon 811 zwischen Karl dem Großen und dem dänischen Wikingerkönig Hemming vereinbart worden war, und die deutschen Schleswig-Holsteiner auf den Vertrag von Ripen von 1460, wonach die Herzogtümer „up ewig ungedeelt“ (auf ewig ungeteilt) bleiben sollten, und dazu auf die ebenfalls seit Jahrhunderten währende staatsrechtliche Trennung von Königreich und Herzogtum. Außerdem betonte Herzog Christian August von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg seine Erbansprüche auf die Herzogtümer.

Die staatsrechtliche Situation stellte sich wie folgt dar: Anders als Holstein war das Herzogtum Schleswig ein dänisches Lehen und damit weder Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation noch Teil des 1815 auf dem Wiener Kongress errichteten Deutschen Bundes. In seiner Eigenschaft als Herzog von Holstein war der König von Dänemark aber auch im obersten Organ dieses Staatenbundes, der Frankfurter Bundesversammlung, vertreten. Dies war für ausländische Staatsoberhäupter möglich, sofern sie über Territorien innerhalb des Bundesgebiets herrschten.

Quellen[Bearbeiten]

  • Friedrich Kurd von Alten: Der Krieg in Schleswig 1848. Oldenburg. 1850.