Bundestag (Deutscher Bund)

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Der sogenannte Bundestag (offiziell Bundesversammlung) war ein in Frankfurt am Main tagender, ständiger Gesandtenkongress der Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes und dessen einziges Organ. Seine Beschlüsse waren Bundesrecht. Er wurde durch die auf dem Wiener Kongress 1815 verabschiedete Bundesakte ins Leben gerufen und war (mit einer zweijährigen Unterbrechung infolge der Märzrevolution von 1848) bis zur Auflösung des Deutschen Bundes im Jahr 1866 tätig.

Den Vorsitz der Versammlung, das Bundespräsidium, hatte der Vertreter Österreichs als Präsidialgesandter inne. Mit diesem Amt war jedoch keine Exekutivgewalt, sondern lediglich die Geschäftsführung des Bundestages verbunden. Dieser trat entweder im Plenum oder im Engeren Rat zusammen, die sich nach Kompetenzen, Stimmverteilung und Abstimmungmodalitäten voneinander unterschieden. Nur das Plenum konnte bei Einstimmigkeit eine Änderung der Bundesgrundgesetze beschließen.

Nachdem Preußen im Verlauf des Deutschen Krieges die Freie Stadt Frankfurt besetzt hatte, wich der Bundestag nach Augsburg aus. Dort fand am 24.08.1866 seine letzte Sitzung statt.