Verfassungsorgan

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Verfassungsorgan (auch Oberstes Verfassungsorgan und bei Bundesstaaten auf Bundesebene Oberstes Bundesorgan) wird u.a. im deutschen Verfassungsrecht ein Staatsorgan bezeichnet, dessen Rechte und Pflichten in der Staatsverfassung festgeschrieben sind und das überdies an der Gesamtwillensbildung des Staates mitwirkt. Vom Verfassungsorgan zu unterscheiden ist die Person, die in ihm tätig wird (Organwalter).