Person

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Eine Person ist in der Umgangssprache ein durch seine individuellen Eigenschaften und Eigenarten gekennzeichneter Ausdruck und Erscheinungsbild eines Menschen. Verschiedene Wissenschaften haben ein spezifisches Begriffsverständnis.

Allgemeines[Bearbeiten]

Der Begriff der Person ist in nahezu allen kulturellen und wissenschaftlichen Kontexten (Umgangssprache, Literatur, Kunst, Recht, Philosophie, Theologie oder Ethik) präsent. Er wird dabei nicht einheitlich, sondern in den verschiedenen Fachgebieten und auch innerhalb einer einzigen Disziplin unterschiedlich definiert, je nach spezifischem Verständnis des Erkenntnisobjektes bzw. je nach spezifischer Fragestellung. Das aus Person gebildete Nomen Agentis ist das Personal, die Belegschaft von Organisationen. Es bildet das in Komposita wie Personalabteilung, Personalakte, Personalbeurteilung oder Personalbedarfsplanung vorkommende Bestimmungswort. Damit nicht zusammenhängende Begriffe wie Personalausweis, Personalien oder Personalkredit weisen auf die Person als Adressat hin. Personengesellschaft, Einpersonengesellschaft, Personenkult, Personenname, Personenstand oder Personenverkehr wiederum sind Komposita, die durch ihr Bestimmungswort den Bezug zu Personen herstellen.