Wissenschaft

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Das Wort Wissenschaft bezeichnet die Gesamtheit des menschlichen Wissens, der Erkenntnisse und der Erfahrungen einer Zeitepoche, welches systematisch erweitert, gesammelt, aufbewahrt, gelehrt und tradiert wird.[2]

Begriffsbestimmung[Bearbeiten]

Die Frage, was Wissenschaft ist und wie sie sich von anderen Bereichen menschlichen Handelns und menschlicher Errungenschaften unterscheidet, ist seit langem ein Gegenstand der Wissenschaftsphilosophie. Eine genaue und allgemein akzeptierte Definition findet sich in der Literatur nicht. Insbesondere das Abgrenzungsproblem, auch Demarkationsproblem genannt, welches die Abgrenzung von Wissenschaft gegenüber Pseudowissenschaft und Nichtwissenschaft beinhaltet, gilt nicht als abschließend geklärt. Einige Aspekte der Charakterisierung von Wissenschaft sind im Folgenden genannt.

Die Wissenschaft ist ein System der Erkenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften, kausalen Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten der Natur, Technik, Gesellschaft und des Denkens, das in Form von Begriffen, Kategorien, Maßbestimmungen, Gesetzen, Theorien und Hypothesen fixiert wird.

Die Wissenschaft ist auch die Gesamtheit von Erkenntnissen und Erfahrungen, die sich auf einen Gegenstandsbereich beziehen und in einem Begründungszusammenhang stehen. Das Wissen eines begrenzten Gegenstandsbereichs kennzeichnet die Einzelwissenschaft, die sich in einen theoretischen und einen angewandten Bereich gliedert und mit fortschreitender Differenzierung eine Reihe von Teildisziplinen hervorbringen kann.

Wissenschaft bezeichnet auch den methodischen Prozess intersubjektiv nachvollziehbaren Forschens und Erkennens in einem bestimmten Bereich, der nach herkömmlichem Verständnis ein begründetes, geordnetes und gesichertes Wissen hervorbringt. Methodisch kennzeichnet die Wissenschaft entsprechend das gesicherte und in einen rationalen Begründungszusammenhang gestellte Wissen, welches kommunizierbar und überprüfbar ist sowie bestimmten wissenschaftlichen Kriterien folgt. Wissenschaft bezeichnet somit ein zusammenhängendes System von Aussagen, Theorien und Verfahrensweisen, das strengen Prüfungen der Geltung unterzogen wurde und mit dem Anspruch objektiver, überpersönlicher Gültigkeit verbunden ist.

Zudem bezeichnet Wissenschaft auch die Gesamtheit der wissenschaftlichen Institutionen und der dort tätigen Wissenschaftler. Diese sind in ihrer Arbeit spezifischen Werten und Gepflogenheiten verpflichtet und sollen wissenschaftsethischen Prinzipien genügen. Zu Politik und Gesellschaft stehen sie in einem Verhältnis wechselseitiger Beeinflussung.

Eine Definition von Wissenschaft findet sich auch in Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes. Dort heißt es „Wissenschaftliche Tätigkeit ist alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist.“ Diese Begriffsbestimmung berücksichtigt jedoch Gesichtspunkte wie z. B. Neuigkeitswert der Erkenntnisse, Hintergrundwissen und gesellschaftliche Bedeutung nicht (s. u.).

Das Abgrenzungsproblem ist zentraler Gegenstand von Karl Poppers Buch „Logik der Forschung“. Nach Popper ist die Falsifizierbarkeit von wissenschaftlichen Aussagen ein wesentliches Abgrenzungskriterium. Es ist als notwendig, aber nicht als hinreichend zu betrachten. Der Ansatz Poppers ist in der Wissenschaftstheorie vielfach diskutiert, kritisiert und auch weiterentwickelt worden, siehe z. B. Beiträge im Sammelband von Lakatos und Musgrave.

Der Versuch einer Abgrenzung von Wissenschaft zu Alltagswissen wurde von Hoyningen-Huene unternommen. Er betrachtet Systematizität in neun Dimensionen: Beschreibung, Erklärung, Voraussage, Verteidigung von Wissensansprüchen, kritischer Diskurs, epistemische Vernetzung, das Ideal von Vollständigkeit, die Genese von neuem Wissen und die Repräsentation von Wissen. Die Abgrenzung von Wissenschaft ist dabei nicht absolut trennscharf, sondern ist durch einen höheren Grad von Systematizität in den verschiedenen Dimensionen gegeben.

Wissenschaft ist ein multifaktorielles Konzept. Bei ihrer Charakterisierung spielen eine Reihe von Aspekten eine Rolle. Beispielsweise ist der Begriff der Wahrheit, wie er in der oben zitierten Definition des Bundesverfassungsgerichtes verwendet wird, in seiner logischen Bedeutung für die Anwendung auf wissenschaftliche Theorien problematisch, da Theorien, auch wenn sie erfolgreich sind, in der Regel nur in gewissen Anwendungsbereichen und dort nur approximativ gültig sind. Weiterhin müssen Erkenntnisse, wenn sie als wissenschaftlich gelten sollen, einen Neuigkeitswert für die Gesellschaft besitzen, sowie eine Relevanz, die über privates Einzelinteresse hinausgeht. Eine Definition, welche diese und weitere Aspekte berücksichtigt, wurde von G. Münster vorgeschlagen: „Wissenschaft ist ein gemeinschaftliches Unterfangen mit dem Ziel, im Lichte anerkannten Hintergrundwissens rational akzeptierbare, empirisch oder theoretisch prüfbare Erkenntnisse zu gewinnen, deren Bedeutung über den Einzelfall hinausgeht, und diese Erkenntnisse der Gemeinschaft zu vermitteln.“

Wortherkunft[Bearbeiten]

Das deutsche Wort Wissenschaft ist ein Kompositum, das sich aus dem Wort Wissen (von indogermanisch *u̯e(i)d bzw. *weid- für erblicken, sehen) und dem althochdeutschen Substantiv scaf(t) bzw. skaf(t) (Beschaffenheit, Ordnung, Plan, Rang) zusammensetzt. Wie viele andere deutsche Komposita mit der Endung „-schaft“ auch, ist es im Zuge der substantivischen Wortbildung des Althochdeutschen im Mittelalter entstanden. Dabei wurde das früher selbstständige Substantiv scaf(t) bzw. skaf(t) zur Nachsilbe. In diesem Sinne bezeichnet es die Beschaffenheit bzw. Ordnung des Wissens.