Verfassung des Norddeutschen Bundes
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Die Verfassung des Norddeutschen Bundes war in Kraft vom 01.07.1867 bis zum 31.12.1870. Sie war die Grundlage der Bismarckschen Reichsverfassung und sollte den süddeutschen Staaten den Beitritt möglichst annehmbar machen.