Großherzogtum Baden

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Das Großherzogtum Baden war von 1806 bis 1871 ein souveräner Staat, der bis 1813 Mitglied des Rheinbunds und von 1815 bis 1866 des Deutschen Bundes war. Ab 1871 war es nur noch teilautonomer Bundesstaat innerhalb des Deutschen Kaiserreiches. Die Entstehung des Großherzogtums aus der Markgrafschaft bzw. dem Kurfürstentum Baden während der Koalitionskriege ging mit großen Gebietszuwächsen für Baden einher. Das Land war anfangs eine absolute, ab 1818 eine konstitutionelle Monarchie. Im Zuge der in Baden unblutig verlaufenden Novemberrevolution entstand 1918 aus dem Großherzogtum eine demokratische Republik.

Baden galt im 19. Jahrhundert als Hochburg des Liberalismus, seine Abgeordnetenkammer als eigentliche Schule des liberalen Geistes im Vormärz und als „Zugpferd der Moderne“. Bis zur Gründung des Deutschen Reichs 1871 war Baden im politischen Leben des Deutschen Bundes bedeutender als seine rein machtpolitische Stellung vermuten ließ.

Die Badische Revolution von 1848/49 richtete sich, wie die übrigen revolutionären Erhebungen in diesem Zeitraum, gegen die herrschenden Mächte der Restaurationsära. Der im Rahmen der Reichsverfassungskampagne Mitte 1849 erfolgte letzte der drei badischen Aufstände wurde nach der Intervention von Bundestruppen unter preußischem Kommando niedergeworfen.